Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Stadttheaters Ingolstadt

  1. Geltungsbereich
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen den Theaterbesuchern und dem Stadttheater Ingolstadt. Sie gelten für alle Veranstaltungen des Stadttheaters Ingolstadt. Für die Abonnenten des Stadttheaters Ingolstadt gelten darüber hinaus gesonderte Regelungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Veranstaltungen des Festsaals Ingolstadt.

  2. Öffnungszeiten des Besucherservices
    Die Öffnungszeiten der Theaterkasse werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Abendkasse ist in der Regel 45 Minuten vor Vorstellungsbeginn geöffnet. An der Abendkasse ist der Vorverkauf für andere Veranstaltungen grundsätzlich nicht möglich.

  3. Spielstätten
    Die Theaterkasse informiert grundsätzlich über den Ort der Spielstätten. Auf der Internetseite www. theater.ingolstadt.de sowie im Spielzeitheft und im Schaukasten vor der Theaterkasse ist eine Wegbeschreibung für alle Spielstätten veröffentlicht, so dass sich jeder Besucher vor der Vorstellung über die Lage der Spielstätten informieren kann. Eine Kartenrücknahme wegen Unkenntnis kann nicht gewährt werden.
  4. Besucher, Einlass
    Besucher ist, wer für den Tag seines Theaterbesuchs eine gültige Karte besitzt. Besucher ist auch, wer die Tageskasse oder Abendkasse betritt, um Karten zu erwerben.
    Nach Beginn der Veranstaltung ist grundsätzlich kein Einlass möglich. Bis zur Pause besteht kein Anspruch auf Plätze in der erworbenen Preiskategorie. Nacheinlass kann bei Stücken ohne Pause ganz ausgeschlossen werden. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden. In den kleinen Spielstätten des Stadttheaters Ingolstadt gilt freie Platzwahl.

  5. Spielplan, Spielplanänderung
    In den vom Stadttheater Ingolstadt herausgegebenen offiziellen Monatsspielplänen sind die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen enthalten. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Veröffentlichungen in der Presse und anderen Medien übernimmt das Stadttheater Ingolstadt keine Gewähr. Änderungen bei den Besetzungen gegenüber den Vorankündigungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Tausch von Eintrittskarten. Sollten aus künstlerischen, technischen oder aus dispositionellen Gründen Aufführungen, Vorstellungstermine oder Plätze geändert werden müssen, wird das Theater nach Möglichkeit die Besucher rechtzeitig benachrichtigen.

  6. Eintrittspreise
    Die Eintrittspreise werden von der Stadt Ingolstadt festgelegt. Im Kartenpreis ist die Garderobengebühr enthalten. Ob der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich. Im Kartenpreis sind grundsätzlich nicht enthalten Programmhefte, Textbücher und die Vergütung für ähnliche Leistungen.

  7. Reservierungen
    Reservierungen werden schriftlich, telefonisch oder persönlich von der Theaterkasse entgegengenommen. Reservierte Karten müssen bis spätestens 14 Tage nach Reservierung abgeholt werden. Nicht fristgemäß abgeholte Karten gelangen wieder in den freien Verkauf. Bei kurzfristigen Buchungen sind die Karten bis zum mitgeteilten Termin abzuholen.
    Bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung werden Karten auf Risiko des Bestellers gegen eine Gebühr von 1 Euro zugesandt oder bei kurzfristiger Reservierung an die Abendkasse hinterlegt. Die Theaterkasse ist berechtigt, Name, Telefonnummer, Anschrift und bei Abbuchung die Bankdaten für interne Zwecke zu verarbeiten. Der Datenschutz wird gewährleistet.

  8. Kartenkauf über das Internet
    Über die Homepage theater.ingolstadt.de ist das Kaufangebot rund um die Uhr abrufbar. Online können Karten nur zum Normalpreis gekauft werden.

  9. Kartenvorbestellungen
    Kartenvorbestellungen werden, bei eindeutigen Absenderangaben, schriftlich entgegengenommen. Eingehende Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Die Vorbestellung ist keine Garantie auf eine Kartenreservierung. Nach Bearbeitung des Bestellungswunsches wird eine Reservierungsbestätigung zugesandt.

  10. Ermäßigungen
    Ermäßigungsberechtigt sind SchülerInnen und Studierende, Azubis sowie Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 GdB) gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises. Ermäßigungsberechtigte Personen erhalten die Karten im Vorverkauf und an der Abendkasse zum ermäßigten Preis. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis beim Einlass am Abend der Vorstellung nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

  11. Externe Vorverkaufsstellen
    Eintrittskarten können auch bei externen Vorverkaufsstellen erworben werden. Diese sind berechtigt, Vorverkaufsgebühren zu erheben. Bei ausgefallenen Vorstellungen ist die Rückgabe der Karte nur an der jeweiligen Vorverkaufsstelle möglich.

  12. Umtausch/Rücknahme von Karten
    Gekaufte Karten und Geschenkgutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Ausfall einer Vorstellung werden die Karten in einer Frist von 10 Tagen zurückgenommen.

  13. Erfüllungsort / Gerichtstand / Sonstiges
    Erfüllungsort, soweit nichts anderes bestimmt, sind die Spielstätten des Theaters Ingolstadt. Gerichtstand ist Ingolstadt. Das Stadttheater Ingolstadt ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeteiligungsstelle teilzunehmen.

[Stand April 2018]

Abonnement Mietbedingungen

  1. Das Abonnement ist gültig für die Spielzeit 2022/2023.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, das Abonnement für die Dauer der Spielzeit beizubehalten.
  3. Jeder Mieter hat die Möglichkeit, seine Karte gegen eine Gebühr von 2,00 Euro pro Platz bis 12:00 Uhr des Vorstellungstages auf einen beliebigen Tag umzutauschen (nicht Silvestervorstellungen und Premieren). Fällt der Vorstellungstag auf einen Sonn- oder Feiertag, so endet die Umtauschfrist am Werktag davor.
  4. Ein telefonischer Umtausch ist nur für Vorstellungen im Großen Haus möglich. Bei Vorstellungen in den kleinen Spielstätten ist es erforderlich, dass die von der Theaterkasse zugesandten Karten bis spätestens 12:00 Uhr des Vorstellungstages zurückgegeben oder zurückgeschickt werden. Umtauschscheine gelten nur in der Spielzeit 2021/2022 und werden bis zur Einlösung an der Kasse hinterlegt. Eine Übernahme in die nächste Spielzeit ist nicht möglich.
  5. Für nicht eingelöste Gut- bzw. Umtauschscheine können wir keinen Ersatz leisten. Eine Garantie, dass der Gut- bzw. Umtauschschein für ein bestimmtes Stück eingelöst wird, kann nicht gegeben werden. Für Sondergastspiele und Gastspiele im freien Verkauf werden Gut- bzw. Umtauschscheine nicht entgegengenommen.
  6. Festlegungen auf bestimmte Vorstellungstage für Musik- und Tanztheater- Gastspiele und Produktionen in Studio und Kleinem Haus können nicht garantiert werden.
  7. Die monatliche Theaterzeitung mit dem Spielplan (unter Vorbehalt) wird dem Mieter auf Wunsch kostenlos zugesandt. Eventuelle Vorstellungsänderungen werden in der Tagespresse bekanntgegeben.
  8. Das Abonnement ist übertragbar. Das ermäßigte Abonnement kann aber nur auf eine Person übertragen werden, die ebenfalls Anspruch auf diese Ermäßigung hat. Der Nachweis für die Preisermäßigung ist jährlich bis 30.09. an der Theaterkasse vorzulegen.
  9. Die Laufzeit der Abonnements beträgt ein Jahr. Für das Abonnement der Spielzeit 2021/2022 gibt es keine automatische Verlängerung.

[Stand September 2021]